Danke für das frühzeitige Säubern des Trottoirs von Eis und Schnee!

Mit Eis und Schnee ist zur Zeit auch in der Stadt Basel zu rechnen. Deshalb ist auch daran zu erinnern, dass Grundeigentümer und deren Beauftragte dafür verantwortlich sind, dass Trottoirs und öffentliche Fusswege längs von privaten Grundstücken bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können. Die Stadtreinigung des Tiefbauamtes ist ihrerseits verantwortlich für die Schneeräumung und den Winterdienst auf den Strassen. Sie stellt in der ganzen Stadt Streugutbehälter zur Verfügung. Umweltfreundlich: Die präventive Verwendung von Sole und Feuchtsalz ermöglicht eine wesentliche Salz-Reduktion.

Die Stadtreinigung favorisiert die Verwendung von Sole und Feuchtsalz. Dabei muss aber die Streuung präventiv erfolgen. Wegen des ausgesprochen milden letzten Winters konnte die Stadtreinigung mit dem Einsatz von Sole noch keine grossen Erfahrungen sammeln. Tests von anderswo belegen aber, dass dank präventivem Einsatz von Sole und Feuchtsalz zwischen 30 und 50 Prozent an Streusalz eingespart werden kann.

Die Stadtreinigung weist darauf hin, dass sie bei Schneefall und Glatteis weder in der Lage noch verpflichtet ist, Schnee und Eis auf den Trottoirs vor Privatgrundstücken zu entfernen. Vielmehr sind aufgrund einer seit vielen Jahren geltenden Verordnung die Anwohner beziehungsweise die Grundeigentümer oder deren Beauftragte dafür verantwortlich, dass Trottoirs, öffentliche Fusswege und Verbindungsweglein entlang ihrer Grundstücke bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können.

Entlang einer Parzellengrenze ist auf Allmend ein Streifen von mindestens einem Meter Breite zu pfaden und/oder zu bestreuen, und zwar auch dort, wo keine Trottoirs vorhanden sind, wie beispielsweise am Fusse von Treppenanlagen und in Altstadtgassen. Dies gilt auch für die Zugänge zu Depots von Kehrichtsäcken und zu Kehrichtcontainern.

Der weggeräumte Schnee ist grundsätzlich auf dem Trottoir längs des Randsteins zu deponieren. Die Strassenschalen und Entwässerungsschächte sind freizuhalten, da sonst das Schmelzwasser nicht abfliessen kann.

Verunreinigter Schnee darf nicht in Rabatten und Baumscheiben deponiert werden. Glatteis und gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalze können eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Die aktuelle Standortliste der Streugutbehälter (Splittkisten) ist auf www.winterdienst-basel.ch abrufbar. Split und Sand sind nach dem Abtauen wieder zu entfernen.

Von der Stadtreinigung werden für das Ausbringen von Sole und Feuchtsalz folgende Fahrzeuge und Geräte eingesetzt: Vier kleine Kehrmaschinen mit Sole, drei Lastwagen mit Feuchtsalz, zwei Transporter mit Kombistreuer für Trockensalz, Feuchtsalz und Sole.

Stadtreinigung und Stadtgärtnerei rufen dazu auf, Streusalz nur sehr mässig einzusetzen und nur dann, wenn dem Schnee und Eis sonst nicht beizukommen ist, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen.

Als Grundsatz gilt: Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto kleiner ist der Arbeitsaufwand und desto grösser die Wirkung.

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