Auf dem Rhein werden gefährliche Güter am sichersten transportiert

Gemeinsame Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements und des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kanton Basel-Landschaft

Die neu aufgelegte Risikostudie im Auftrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zeigt: Auf dem Rhein ist das Risiko von Gefahrenguttransporten durch Basel verglichen mit den Transportrisiken auf der Strasse und Schiene weiterhin am geringsten. Einschränkungen während Grossveranstaltungen, Rücksicht bei der Siedlungsentwicklung, Regulierung von Transporten von Flüssiggas und aktuelle Einsatzpläne bei Havarien sollen das Risiko für diese Transporte in Zukunft weiter senken.

Für die Schweiz und Europa ist Basel eine wichtige Verkehrsdrehscheibe auf der Nord-Süd-Achse. Auf der Autobahn, auf der Schiene und auf der Wasserstrasse Rhein verkehren erhebliche Mengen an Gefahrgut durch ein stark besiedeltes Gebiet. Könnten Gefahrengüter nicht auf dem Rhein transportiert werden, müssten sie auf Strasse und Schiene ausweichen.

Auslöser für Risikoermittlung Rhein 2016

Die im Auftrag der Tiefbauämter Basel-Landschaft und Basel-Stadt erstellte Risikoermittlung Rhein 2016 zeigt, dass auch auf dem Verkehrsweg Rhein Risiken für die Bevölkerung und besonders für die Umwelt bestehen. So können Stoffe wie Benzin aber auch Dünger und wassergefährdende Stoffe bei einer Havarie Schäden anrichten. Durch den weiteren Einsatz von doppelwandigen Tankschiffen bleiben vor allem kenternde Schiffe ein Risiko, auch wenn bislang bei Basel noch nie ein Tankschiff gekentert ist.

Eine Risikoermittlung war schon im Jahr 2002 gemacht worden und wurde nun neu aufgelegt. Die Tiefbauämter, die das Eigentum am Rhein in den beiden Kanton vertreten, wollten anhand von neuen Entwicklungen wissen, ob aufgrund von fünf wichtigen Änderungen eine erneute Risikoüberprüfung angezeigt ist: längere Schiffe (mehr als 110 Meter), Transport von Flüssigerdgas (LNG) und Einsatz von Schiffen mit LNG-Antrieb, Zunahme von Gefahrguttransporten in Containern, höheres Personenaufkommen wegen der Transformation von Industriearealen zu Gewerbe- und Wohnarealen entlang des Rheins und mehr Personen am Rheinufer und im Rhein (z.B. Rheinschwimmen).

Massnahmen zur Risikoreduktion

Parallel zur Ausarbeitung der Risikoermittlung Rhein 2016 haben die Schweizerischen Rheinhäfen Massnahmen zur Risikoreduktion beschlossen, u.a. Abtiefung der Fahrrinne, Einsatz eines neuen und leistungsfähigen Schlepp- und Schubbootes (seit 1. Januar 2017 im Einsatz), Integration des Lotsendienstes (umgesetzt), längere Betriebszeiten in der Revierzentrale. Die Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit Basel-Stadt (KCB) und das Sicherheitsinspektorat Basel-Landschaft (SIT), welche die Risikoermittlung von kantonaler Seite her überprüften, brachten weitere Massnahmen ein, mit welchen künftig die Sicherheit rund um Gefahrenguttransporte auf dem Rhein verbessert wird: Während Grossanlässen mit sehr vielen Personen am Rhein (z.B. Fasnacht), darf Gefahrengut nur eingeschränkt auf dem Rhein transportiert werden. Die Durchfahrt von LNG-Transporten ist stärker zu reglementieren (z.B. nur Einbahnverkehr). Bei der weiteren Siedlungsentwicklung entlang des Rheins ist auch der Schutz vor Havarien zu berücksichtigen, indem zum Beispiel Fluchtwege weg vom Ufer vorgesehen werden oder die Gebäude am Ufer ausreichenden Brandschutz erhalten.

Die Beurteilung der Risikoermittlung Rhein 2016 durch die KCB und das SIT ergibt, dass die Personenrisiken, welche durch den Transport von gefährlichen Gütern auf dem Rhein entstehen, im tragbaren Bereich sind. Anders sieht es bei den Umweltrisiken aus: Diese werden anhand der erst provisorischen BAFU-Kriterien als im nicht akzeptablen Bereich beurteilt. Im Segment mit den bestehenden Hafenbecken 1 und 2 sowie dem neuen Hafenbecken 3, d.h. im Bereich des heutigen und künftigen Containerumschlags, wird das Umweltrisiko als geringer beurteilt. Das errechnete Umweltrisiko hängt damit zusammen, dass das sehr unwahrscheinliche Kentern und Auslaufen eines grossen Schiffes mit Gefahrgutladung einen grossen Umweltschaden anrichten würde. Die Fachbehörden kommen ebenfalls zum wichtigen Schluss, dass eine Einschränkung des Gefahrguttransports auf dem Rhein zur unerwünschten Verlagerung auf die Verkehrsträger Bahn und Strasse führen würde, die ein mindestens ebenso grosses Risiko aufweisen, allenfalls mit pro Ereignis geringerer Schadenwirkung, jedoch mit deutlich grösserer Häufigkeit. Die beschlossenen Massnahmen werden das Risiko des Gefahrguttransports auf dem Rhein weiter senken.

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