Bebauungspläne

Auschnitt Bebauungsplan Campus „Schällemätteli“.

(Copyright BVD)

Ziele

Bebauungspläne sollen in spezifischen Gebieten eine bessere Bebauung gewährleisten als die baurechtliche Grundordnung (§ 101 des Bau- und Planungsgesetztes). Mit Bebauungsplänen darf nämlich vom Zonenplan und den Vorschriften des Bau- und Planungsgesetztes in einem gewissen Rahmen abgewichen werden. Die Vorschriften können ergänzt oder präzisiert werden. Bebauungspläne gehen den allgemeineren Regelungen vor. Sie entsprechen in der Hierarchie der Planungsinstrumente dem Sondernutzungsplan.

Zurzeit (Stand Mai 2014) bestehen für den ganzen Kanton (inkl. Riehen und Bettingen) rund 150 Bebauungspläne. Der älteste noch gültige Bebauungsplan „Gottesacker am Hörnli: Vorplatz“ stammt aus dem Jahr 1930.

Vorgehen

In der Regel beschliesst der Grosse Rat (in der Gemeinde Riehen das Gemeindeparlament und in der Gemeinde Bettingen die Gemeindeversammlung) über die Festsetzung, die Änderung oder die Aufhebung von Bebauungsplänen. In gewissen Fällen kann auch der Regierungsrat (in Riehen und Bettingen der Gemeinderat) Bebauungspläne beschliessen.

Zur Festsetzung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen ist vorgängig eine öffentliche Planauflage durchzuführen. Diese dauert 30 Tage. Innerhalb dieser Frist können Betroffene gegen den Bebauungsplan Einsprache erheben. Die Einsprachen werden vom gleichen Gremium behandelt, das auch den Bebauungsplan selbst beschliesst.

Sofern ein Bebauungsplan vom Grossen Rat (oder Gemeindeparlament, -versammlung) beschlossen wurde, kann gegen den Plan auch das Referendum ergriffen werden.

Die Bebauungspläne für Basel-Stadt können hier angesehen werden: https://map.geo.bs.ch

Bei Fragen zu einem bestimmten Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige Stadtgebiet zuständige Person.

Gebietseinteilung

Bei allgemeinen Fragen zu Bebauungsplänen können Sie sich an die folgenden Personen wenden:

Herr Rainer Volman
Projektleiter
Telefon: +41 61 267 42 33
E-Mail: rainer.volman@bs.ch

oder

Frau Tanja Ulaga
Projektmitarbeiterin
Tel.: +41 61 267 69 58
E-Mail: tanja.ulaga@bs.ch